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Sanieren, dämmen, ewig zahlen – und nichts einsparen

Redebeitrag des PMP zur Demo am 9. September 2017: Wir stehen hier vor der Friedelstr. 44. Das Haus Friedelstraße 44 soll modernisiert werden. Im Modernisierungs – Paket ist eine Dämmung enthalten, Um zu verstehen was das heißt, erzähle ich hier vom Beispiel Pestalozzistraße 4 in Pankow.
Der Vermieter versprach vor der Modernisierung den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser um 73% auf 51 ,5 kWh/m2a zu senken — ein geringer Bedarf. Die Betriebskostenabrechnung fürs erste Jahr nach Modernisierung weist einen Verbrauch von 151 ,4 kWh/m2a aus. Eine Reihe von Mietern beklagt jedoch das einzelne Zimmer nicht warm werden. Der Verbrauch im modernisierten Hausteil ist also höher als der Bedarf.

Eine renitente Mieterfamilie hat jedoch der Modernisierung noch immer nicht zugestimmt. Der folgliche Rechtsstreit hängt jetzt vorm Landgericht. Damit hat also die Familie ihre Gasetagenheizung und Ihren Gasherd. Sie hat einen Energieverbrauch von 170 kWh/m2a. Zieht man das Kochgas ab, sind das etwa 155 kWh/m2a Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser. Dazu kommt, das sie die leerstehende Wohnung über ihnen auch noch mitbeheizen müssen.

Der Vergleich zeigt: Vor einer Modernisierung ist der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser auch nicht höher als danach, sondern eher niedriger. Das Dämmungsgedöns erweist sich als reine Propaganda. Energie wird dabei nicht gespart, aber dem Mieter wird feste ins Portemonnaie gegrabscht. Jeder Mieter und jede Mieterin braucht eine Mietrechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt damit er bzw. sie sich wehren kann.

Schuld an dieser ist der 559 BGB, der die Umlage der Kosten erlaubt.
Zum Thema Brennbarkeit von Styropordämmung verweise ich auf den Artikel ,Dämmen mit Benzin“ im Spiegel 27/ 2017.
Wir vom Pankower Mieterprotest fordern, dass der Verdrängungsparagraph 559 BGB ersatzlos gestrichen wird! Der dient nur dazu, die Begrenzung des Mietspiegels auszuhebeln und die Mieten maßlos zu steigern. Was dann auch gleich wieder den Mietspiegel steigert. Der 559 BGB muss weg! Wir Mieter sind keine Zitronen!


Post von TT
„… das Zentralorgan Deutschlandfunk zum Thema Dämmung (mal wieder):

http://www.deutschlandfunk.de/marktplatz.771.de.html

Bei der Redakteurin wurde ich hellhörig: „Jule Reimer“, denn „Reimer“ heißt auch der Herr, der hinter klimaretter.info und Klima-Lügendetektor steckt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nick_Reimer

Ob Jule und Nick Reimer ein Paar sind? Passen würde es ja…

Nick Reimer war auch Moderator auf der Veranstaltung des verflossenen Dämmlobby-Verbandes GDI, bei dem auch wir Mieter waren:

https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/03/21/pankower-mieterprotest-auf-veranstaltung-des-gdi-d%C3%A4mmstoffverband/

Anbei noch der Redebeitrag eines Mieters anlässlich einer Demonstration am 09.09. in Berlin“ –  Text siehe oben.

Kategorien:Wärmedämmung
  1. 21.10.2017 um 10:12

    Umstrittener Paragraf 559 des BGB
    Der Mieter als Zahlmeister
    02.11.2016
    Von DIETER HINTERMEIER
    Der Paragraf 559 des BGB ist den Mieterschützern ein Dorn im Auge, weil die Mieter bei der Modernisierung ihrer Wohnung übervorteilt würden, so argumentieren sie. Jetzt fordert ein Anwalt rechtliche Klarheit.

    Doch was steht in dem Paragrafen 559 des BGB. Ronimi sagt: „Nach diesem Paragrafen kann der Vermieter die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung eines Mieters aufgewendeten Kosten erhöhen. Dies hat zur Folge, dass allein und ausschließlich die Mieter den Vermietern die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen in voller Höhe bezahlen.“ Bei einer jährlichen Mieterhöhung von elf Prozent der zunächst von dem Vermieter aufgewendeten Kosten seien diese durch die Mieterhöhungen von jährlich elf Prozent etwa nach zehn Jahren amortisiert, rechnet der Anwalt vor. „Das heißt, nach diesem Zeitablauf hat der Mieter die Modernisierungskosten allein in voller Höhe bezahlt.“

    http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Der-Mieter-als-Zahlmeister;art673,2297964

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  1. 01.10.2017 um 09:00

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