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342 Milliarden über 10 Jahre haben nichts genutzt – deshalb neue Sanierungswelle

342 Milliarden EUR Investitionen haben nichts genutzt (Juli 2020)
„Nach einer Untersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist der durchschnittliche Raumwärmeverbrauch der deutschen Wohngebäude seit zehn Jahren trotz erheblicher Investitionen und massiver Förderung nicht zurückgegangen. Mit 130 kWh pro m2 und Jahr verbleibt er unverändert auf einem recht hohen Niveau.“

DESHALB (April 2021): Sanierungswelle für Bestandsgebäude gefordert
Ein entscheidender Faktor zum Erreichen der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Allerdings wurde in diesem Bereich bis jetzt zu wenig getan, obwohl mehr als ein Drittel der klimaschädlichen CO2-Emissionen in Deutschland durch den Betrieb von Gebäuden verursacht werden.
Um das Versäumte aufzuholen, hat sich ein breites Aktionsbündnis formiert. Die Deutsche Umwelthilfe, die Bundesarchitektenkammer und die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen haben in Berlin ein Papier vorgestellt, das klare Handlungsempfehlungen an die Politik benennt. Das Aktionspapier finden Sie hier.
Quelle: Wienerberger

Kategorien:Bauinfo
  1. 13.05.2022 um 10:46

    Studien
    Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je
    09.05.2022 11:39 | Druckvorschau

    Angesichts der großen Energiepreissprünge haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Studie zur Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht. Sie zeigt: Energetische Sanierungen lohnen sich mehr denn je.

    https://www.geb-info.de/nachrichten/studien-eine-energetische-sanierung-lohnt-sich-mehr-denn-je

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  2. 31.08.2021 um 07:02

    Expertenrat für Klimafragen:
    Sofortprogramm 2020 allein kann prognostizierte Minderungswirkung im Gebäudesektor nicht erreichen
    Berlin, 25.08.2021 – Der Expertenrat für Klimafragen legt entsprechend § 12 Abs. 2 des BundesKlimaschutzgesetzes seine Bewertung der Annahmen zum Vorschlag für ein Sofortprogramm der Bundesregierung für den Gebäudesektor vor. Insgesamt erscheint das Programm wirksam, erbringt aber keinen Nachweis für die Erreichung der Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030.

    Der Expertenrat für Klimafragen hat gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG § 8 Abs. 2) die Annahmen des Sofortprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für den Gebäudesektor überprüft und seinen entsprechenden „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ an die Bundesregierung übermittelt. Die Vorlage dieses „Sofortprogramms 2020“ durch die beiden Ministerien wurde nach Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1) notwendig, da gemäß der Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen 2020 des Umweltbundesamtes vom 15. März 2021 der Gebäudesektor sein Sektorziel für 2020 um 2 Mt CO2 e überschritten hat.

    Prüfung des Sofortprogramms 2020

    Das zu prüfende Sofortprogramm 2020 sieht eine Sicherstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 5,8 Mrd. Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Jahr 2021 vor.

    Die Prüfung der Annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen des von den Ministerien beauftragten Gutachters keine methodisch konsistente, isolierte Quantifizierung der Wirkung des von den Ministerien übermittelten Sofortprogramms 2020 erlauben.

    Unter den dort angenommenen zukünftig verfügbaren Fördervolumina wird in dem Gutachten eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um 2 Mt CO2 e im Jahr 2025 (und 4 Mt CO2 e im Jahr 2030) ausgewiesen. Diese Werte erscheinen im Ergebnis tendenziell überschätzt. Vor allem kann die ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 zurückgeführt werden, sondern ergibt sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung der Fördervolumina (in Summe 32 Mrd. Euro von 2020 bis einschließlich 2030 unter Einbeziehung der 5,8 Mrd. Euro des Sofortprogramms). Insgesamt wurde kein Nachweis geliefert, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung von § 8 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen.

    Henning: „Vermutlich weitere Anstrengungen im Gebäudesektor nötig“ „Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor trägt sicherlich zu einer zusätzlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren bei, insbesondere wenn die Fördervolumina wie in den vorgelegten Unterlagen angenommen noch über das Jahr 2021 hinaus aufgestockt werden“, sagt Professor Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Aus der Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann man aber zugleich den Schluss ziehen, dass für die Erreichung der Sektorziele im Gebäudesektor vermutlich weitere, darüber hinaus gehende Anstrengungen nötig werden.“

    Der Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zum Sofortprogramm Gebäude kann unter https://expertenrat-klima.de/ abgerufen werden. Weitere Sofortprogramme liegen im Jahr 2021 nicht an. Der nächste turnusmäßige Bericht des Expertenrats für Klimafragen wird sich im April 2022 mit der im März 2022 vom Umweltbundesamt vorzulegenden Schätzung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 befassen.

    Der Bericht ist hier abrufbar: https://expertenrat-klima.de/publikationen/

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  1. 24.03.2024 um 20:01
  2. 21.09.2023 um 09:36
  3. 17.03.2023 um 08:53
  4. 30.03.2022 um 09:48
  5. 05.10.2021 um 06:00

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