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„Nullemissionsgebäude“ – Enteignung durch neue EU-Vorschriften?

Nach Wärmeschutzverordnung und Energieeinsparverordnung kam das GEG (Gebäudeenergiegesetz, nicht verwechseln mit dem Gag) – und es geht munter weiter. Ambitionierte Ziele haben sich die Bürokraten der EU ausgedacht, der Rat rät, das EU Parlament winkt wie gewohnt durch, die Regierung der BRD setzt wie gewohnt alles brav um und der Bundestag winkt wie gewohnt alles durch. Ein wichtiges Problem bleibt seit Jahren unbeachtet: die Wunschträume sind nicht umsetzbar. Am Ende bleiben der Ablasshandel (Emissionshandel als herbeigelogenes Feigenblatt), Schönrechnerei und höhere Steuern und Abgaben – wie gewohnt.

Worum geht es?
Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude „Nullemissionsgebäude“ sein.
Bis 2050 sollen bestehende Gebäude in „Nullemissionsgebäude“ umgebaut werden.
Bis 2033 sollen bestehende Wohngebäude der Emissionsklasse D entsprechen.
Bis 2040 sollen bestehende Wohngebäude einem nationalen Richtwert entsprechen .

„Immer wieder liest man online über mögliche Enteignungen nicht ausreichend wärmegedämmter Häuser ab 2030. Was ist dran an diesen Meldungen und was ist das EU-Maßnahmenpaket „Fit for 55?“

„„Fit für 55“ Das europäische Klimagesetz macht die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

In der Infografik werden die neuen vorgeschlagenen Vorschriften zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude in der EU bis 2030 und darüber hinaus erläutert. Vollständige Infografik
Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der energiebezogenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen in der EU. Die EU-Länder überarbeiten die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, um Gebäude in der EU bis 2030 und darüber hinaus energieeffizienter zu machen.
Mit den neuen Vorschriften soll vor allem erreicht werden,
dass alle neuen Gebäude bis 2030 Nullemissionsgebäude sind und
dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgewandelt werden.

Im Oktober 2022 einigten sich die im Rat vereinigten EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung dieser Richtlinie. Als Nächstes folgen nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (Triloge).“

Mehr dazu im Wolkenkuckucksheim

Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was bedeutet „Fit for 55“ für die Wärmedämmung?
Welche Vorgaben sollen künftig für die Wärmedämmung von Gebäuden gelten?
Drohen Enteignung und Nutzungsverbot für schlecht gedämmte Häuser?
Welche Änderungen hat der Europäische Rat vorgeschlagen?
Wie geht es nun weiter mit der Wärmedämmung von Wohnhäusern?
Welche Kritik gibt es an „Fit for 55“?
Praxistipp zur Modernisierungspflicht für Wohngebäude

Wärmedämmung: Droht Enteignung durch neue EU-Vorschriften?
14.02.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 5 Min.“

Zum Inhalt (extern)

Ein Rückblick: März 2012

EU-Parlamentsausschuss will Energiestandards für Gebäude drastisch verschärfen
Energetische Sanierungen vor 2010 demnächst wertlos?
Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat in der vergangenen Woche einen Zusatz in den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie eingefügt, der viele Hauseigentümer bestrafte: Das Parlament möchte die Mitgliedsstaaten verpflichten, den Energieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 2010 zu senken.

(Das funktioniert jedoch nur mittels schöngerechneter Einspareffekte – und die Wirtschaftlichkeit bleibt auf der Strecke. Ist das etwa der Grund dafür, dass die EnEV 2012 ausbleibt? Damit sie dann als EnEV 2013 mit noch größerer Härte als Bombe einschlägt? Haben denn Millionen m2 von Sondermüll an den Fassaden zu keinerlei Erkenntnisgewinn geführt? Leben wir den vollends im Irrenhaus?)

BSI warnt vor den Auswirkungen verpflichtender Sanierungsraten,
denn die kommunalen Wohnungsunternehmen können die Kosten der energetischen Sanierung oft nicht über Mieterhöhungen refinanzieren und Mieter mit geringem Einkommen könnten eine Mieterhöhung schlichtweg nicht bezahlen.

Wie realistisch ist das Ganze?
Energetische Gebäudesanierung: in 10 Jahren für 342 Mrd. von 130 auf 130 kWh/m2a


Die bisherigen Bemühungen zur Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudesektor haben – trotz immer strengerer Vorgaben für Neubau und energetische Sanierung und trotz investierter hunderter Milliarden Euro – praktisch kaum etwas bewirkt, zumindest nicht nach Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und der Vernunft. Ein Weiter-so wird auch keine Verbesserungen bringen – warum auch. Die Probleme sind seit Jahren bekannt, werden aber nicht einer Lösung zugeführt. Eine produktive Debatte unterbleibt.

Kontinuität der „Energiewende“ im Wohngebäudesektor
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342 Milliarden über 10 Jahre haben nichts genutzt – deshalb neue Sanierungswelle
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342 Milliarden EUR Investitionen haben nichts genutzt – Kommentar
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Epilog

Wenn man anhand der Datenauswertung über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Erkenntnis gelangt, dass bestimmte Maßnahmen effektiv nichts bewirkt haben, wäre es dann nicht nützlich, ja sogar zwingend erforderlich, eine genauere Analyse anzustellen und die Ursachen ernsthaft zu erforschen? Wenn nun angesichts der volkswirtschaftlichen Situation das 400.000-Wohnungen-p.a.-Ziel beiseite gelegt wird und die Liebe zur Bestandsnutzung und Sanierung der Bestandsgebäude entdeckt wird, wird uns ein Weiter-so nicht voranbringen. Noch höhere Vorgaben tragen nicht dazu bei, die systemischen Probleme zu beseitigen – zumal man sich an zuständiger Stelle bislang nicht die Mühe gemacht hat, diese zu eruieren – der Lobby sei’s gedankt. „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ (angeblich Albert Einstein).

  1. 07.03.2023 um 08:54

    GEG-Entwurf regelt Ausstieg aus Öl und Gas
    01.03.2023

    Das Gebäudeenergiegesetz regelt, wie der Ausstieg aus fossilen Energieträgern umgesetzt wird.
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Umsetzung des Pflichtanteils von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei Heizungen. Ein noch nicht ressortabgestimmter Referentenentwurf wurde jetzt öffentlich.

    Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem ist geplant, die zulässige Laufzeit bestehender Öl- und Gasheizungen schrittweise zu begrenzen. Das hat die Ampelkoalition bereits vor einem Jahr beschlossen. Die zentrale Maßnahme zur Umsetzung ist der zweite Schritt der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Mittelfristiges Ziel ist dann, dass es im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr gibt, der Ausstieg erfolgt stufenweise.

    https://www.geb-info.de/gebaeudeenergiegesetz-geg/geg-entwurf-regelt-ausstieg-aus-oel-und-gas

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  2. 28.02.2023 um 17:46

    Uni Cambridge entlarvt Dämmstoff-Märchen

    Wärmedämmungen verringern nicht in jedem Fall den Heizenergiebedarf in Wohnhäuser. Ihre Anwendung kann im Gegenteil dazu führen, dass der Verbrauch von Öl und Gas steigt. Das ist das Ergebnis einer Reihe von Studien, die der „Welt” vorliegen.

    Uni Cambridge entlarvt Dämmstoff-Märchen

    IMMOBILIEN, ENERGIEWENDE
    Wärmedämmung kann Heizkosten in Höhe treiben
    Veröffentlicht am 08.10.2012 | Lesedauer: 5 Minuten
    Von Richard Haimann

    https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article109699115/Waermedaemmung-kann-Heizkosten-in-Hoehe-treiben.html

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  3. 28.02.2023 um 17:42

    „Extrem teure Sanierungen
    Die Bundesregierung hatte bereits am 13. Juli 2022 auf einer Pressekonferenz angekündigt, die EU-Vorgaben zügig umsetzen zu wollen. Bauministerin Klara Geywitz erklärte, die Regeln sollten „sozialverträglich“ gestaltet sein, sodass niemand sein Haus aufgrund der energetischen Anforderungen verliere. Etwa kündigte sie zusätzliche Fördermittel an.

    Doch ob der Staat die finanziellen Mittel besitzen wird, um in der Breite einzuspringen, ist zweifelhaft. Laut der Arge-Studie werden die Pläne nämlich extrem teuer.

    Demnach würde es bis zu 3600 Milliarden Euro kosten, um den Wohngebäudebestand bis zum Jahr 2045 im Schnitt auf das „Effizienzhaus 115“-Niveau zu bringen. Das ist mehr als die gesamte Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik innerhalb eines Jahres. Dabei entspreche Effizienzhaus 115 nicht einmal dem Niveau, zu dem sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag verpflichtet habe, berichtet ntv.

    Umgerechnet sind das bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr an Sanierungskosten. Eine Verbesserung auf „Effizienzhaus 55“-Niveau, das bedeutet einen maximalen Jahresprimärenergiebedarf von im Schnitt 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche, würde sogar bis zu 5200 Milliarden Euro kosten.“

    Sanierungszwang: Wenn das Eigenheim zum Finanzrisiko wird

    https://altersvorsorge-neu-gedacht.de/702270/Sanierungszwang-Wenn-das-Eigenheim-zum-Finanzrisiko-wird

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  1. 24.03.2024 um 20:01
  2. 20.03.2023 um 08:55

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