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Bodengleiche Duschen und Gefälle

Zuhauf findet man bei einer Suchanfrage im Internet Stellen, die von einem „Mindestgefälle von 2%“ für Fliesen im Duschbereich zu berichten wissen. Insbesondere bei bodengleichen Duschen scheint dies von großem Interesse zu sein und eben auch hier hat sich die kolportierte Angabe zum „Mindestgefälle von 2%“ derart verfestigt, dass dies zwar viele angeben – jedoch in den meisten Fällen ohne konkrete Angabe einer Quelle. Bei genauerem Hinsehen drängt sich der Verdacht auf, dass viele von anderen nur abschreiben – jedoch wird ein Irrtum oder eine Falschangabe durch häufiges Wiederholen nicht wahr.

Bedenklich wird es dann, wenn selbst ein Bausachverständiger dem Kopierverhalten folgt und kühn unterstellt, es wäre ein Mangel, wenn das „Mindestgefälle von 2%“ nicht eingehalten würde – konsequenterweise ohne Angabe des der Quelle, d.h. ohne bzw. nur mit nebulösem Bezug zum Regelwerk (von dem wir hierzulande wahrhaftig nicht wenig haben).

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  1. 22.01.2024 um 15:46
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