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EnEV 2014: der neue alte Energieausweis

energieausweis2014seite2Hurra, wir kommen der EnEV 2014 näher. Dieses Elaborat gilt ab dem 01.05.2014, das Klima atmet befreit auf, gibt es doch nun die Sieben-Mailen-Stiefel bei der „Energiewende“ zur „Klimarettung“. Die dena findet es toll, glaubt man ihr, wird der neue Energieausweis für Gebäude zum Heils- und Segensbringer:

„Energieausweis für Gebäude. Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer

Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude. Hier liegt ein hohes Energieeinsparpotenzial. Von insgesamt ca. 18 Millionen vorhandenen Wohngebäuden wurden rund 70 Prozent vor 1979 gebaut, als die energetischen Standards noch vergleichsweise niedrig waren. Auch im Bereich der 1,8 Millionen Nichtwohngebäude sind Einsparpotenziale sehr hoch. Von der Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden profitieren alle: Eigentümer und Mieter, Umwelt und Wirtschaft. Der Energieausweis hilft dabei, die Einsparpotenziale im Gebäudebereich zu erkennen und zu nutzen.

Energieausweis nimmt Gebäude unter die Lupe

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer noch vor Vertragsabschluss abschätzen, welche Energiekosten in etwa auf sie zukommen. Eigentümern hilft der Energieausweis beim Einstieg in die energetische Modernisierung. Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Häusern und Wohnungen ist der Energieausweis Pflicht seit dem 1. Januar 2009.

Mit Hilfe des Energieausweises können Energieeinsparpotenziale in Gebäuden ermittelt werden. Bis zu 30 Prozent ihrer Energiekosten könnten z. B. allein die Kommunen einsparen, wenn sie die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausschöpfen würden. Seit dem 1. Juli 2009 besteht Ausweis- und Aushangpflicht in den öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche, in denen Einrichtungen eine öffentliche Dienstleistung erbringen und die deshalb von vielen Menschen häufig aufgesucht werden.

Mit der EnEV-Novelle, die voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft tritt, wird der Energieausweis gestärkt. So soll die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer verpflichtend werden. Bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss zukünftig einen Indikator für die Gesamteffizienz des Gebäudes mit enthalten sein, also ein Kennwert aus dem Energieausweis. Zudem wird ein neues Kontrollsystem für Energieausweise eingeführt, das sowohl Stichprobenkontrollen als auch Vor-Ort-Kontrollen enthalten soll.

Ziele und Projektaktivitäten

Im Rahmen des Projekts „Energieausweis für Gebäude“ informiert die dena Mieter, Käufer sowie private und öffentliche Eigentümer von Gebäuden über den Energieausweis und setzt mit dem dena-Gütesiegel für Energieausweisehttp://www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/dena-guetesiegel-energieausweis.html wichtige Qualitätsstandards bei der Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude. Mit dem Informationsportal „Energetische Gebäudebilanzierung“ bietet die dena eine bundesweite Anlaufstelle für Fachplaner, Architekten, Ingenieure und Handwerker bei allen Fragen rund um die Bilanzierungsnorm für Gebäude DIN V 18599, die verschiedenen Verfahren für die Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden sowie die Energieeinsparverordnung.

Die dena hat seit 2008 ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem für Energieausweise aufgebaut, das bereits jetzt die Anforderungen der EnEV 2014 weitesgehend erfüllt und  bundesweit Maßstäbe für die kommende Umsetzung der EnEV setzt.

Zudem setzt sich die dena für einen verbesserten Vollzug der EnEV ein. Dieser wird durch die Bundesländer durchgeführt. In den Bundesländern gibt es dabei unterschiedliche Lösungsansätze, um die Einhaltung der EnEV zu gewährleisten. Die dena bietet mit der Durchführung von Workshops für Vertreter der Bundesländer und Praktiker aus den Behörden eine Plattform an, auf der ein Austausch zu Fragen und Lösungsansätzen bei der EnEV-Umsetzung statt findet. Ziel der dena ist es langfristig, den Vollzug der EnEV in den Bundesländern stärker zu vereinheitlichen.

Link zur dena

Andere wiederum zeigen sich renitent und störrisch. Anstatt vor lauter Euphorie in den Sirenengesang der Claqueure von EnEV und „Energiewende“ einzustimmen, meckern die. Wie hier z.B. Hausgeld-Vergleich:

„Presse-Info 7.2.2014

Vorsicht! Auch der neue Energieausweis ab 1. Mai 2014 täuscht den Mieter und Käufer einer Wohnung.

Ab 1. Mai 2014 ist Mietern und Käufern einer Wohnung der neue Energieausweis vorzulegen. Er soll Effizienzklassen von A+“ bis “H” angeben, so wie es bei Waschmaschinen, Trocknern und Kühlschränken bereits üblich ist.

Welchen Nutzen kann der neue Energieausweis nach Waschmaschinen-Vorbild für die gesamte Wohnanlage haben, wenn es doch konkret um die Vermietung oder den Kauf einer bestimmten Wohnung geht?

Das ist die Frage, die sich jeder normale Bürger stellen sollte. Die Antwort ist klar: Gar keinen Nutzen, denn der Verbrauch der speziellen Wohnung, um die es bei Anmietung oder dem Kauf geht, weicht stets von den Angabewerten auf dem neuen Energieausweis ab. Das kann im Extremfall bis zu mehreren 100% gehen, wie Auswertungen der Heizungsverbräuche der Einzelwohnungen je nach Lage und technischer Ausstattung immer wieder ergeben.

Hausgeld-Vergleich e.V. empfiehlt deshalb jedem Mieter oder Käufer einer Wohnung die Angaben auf den neuen, als auch den alten Energieausweisen zu ignorieren und stets die konkrete Heizkostenabrechnung für die spezielle Wohnung zu verlangen. Nur diese enthält verwerte Angaben über den Verbrauch der gewünschten Wohnung. Daneben enthält sie auch alle Angaben der gesamten Wohnanlage und lässt erkennen, ob die Energie kostengünstigst bezogen wird. Gerade diese Angaben swind für den Mieter und Wohnungseigentümer wichtig, um hier bei Bedarf Hinweise zum besseren Einkauf der Energie geben zu können.

So wie bereits der bisherige Energieausweis in die Irre führte, so geschieht dies auch beim neuen ab 1. Mai 2014.

Norbert Deul – Vorstand“

Link zu Hausgeld-Vergleich

Auch Haus & Grund sieht das anders als dena & Co. von der Energiewende-Propagandafront:

„ENERGIEVERBRAUCH VON GEBÄUDEN:
Alte sind besser, neue schlechter

Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wird im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Sie beinhaltet eine weitere Verschärfung der Anforderungen an die Wärmedämmung und die Dichtheit der Gebäudehülle. Zahlreiche Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Verschärfung des Dämmstandards nur bedingt zu Energieeinsparung und CO2-Reduzierung führt. Zudem ist eine Refinanzierung der Aufwendungen für den erhöhten Dämmstandard allein durch die eingesparten Energiekosten und damit eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.“

Link zu Haus & Grund

Zu viel des Schlechtmachens? Dann lasst uns an den geistigen Ergüssen des zweiten halbstaatlichen Sprachrohres der deutschen Dämmstoffindustrie ergötzen und aufrichten. Die co2-online GmbH gab im Januar zum Besten:

„Gebäudedämmung: Neues Informationspaket klärt auf

Große Bandbreite zwischen Erfolg und Misserfolg bei Dämmung / Neuer DämmCheck express berechnet Wirtschaftlichkeit / Dämm-Dossier informiert über Brandgefahr und weitere Themen / Dämm-Sets zu gewinnen

Berlin, 22. Januar 2014. Lohnt sich die Gebäudedämmung? Analysen der gemeinnützigen co2online GmbH zeigen für die Dachdämmung eine durchschnittliche Energieeinsparung von 14 Prozent, bei Fassaden von etwa 20 Prozent. Doch die Bandbreite zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Misserfolg bei Dämmmaßnahmen ist groß: Gut gemachte Dach- und Fassadendämmungen erreichen 30-40 Prozent Einsparung – je nach Kubatur des Gebäudes, Zustand der Gebäudehülle vorher, Qualität der handwerklichen Arbeit sowie Anpassung des Nutzerverhaltens. Ohne Förderung durch die KfW sind die Maßnahmen nur wirtschaftlich, wenn die technischen Einsparpotenziale ausgeschöpft werden. Gute Beratung und gute Bauausführung helfen, dies zu erreichen und vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Denn Dämmung hat eine Lebensdauer von 30-40 Jahren, Fehler bei Planung und Ausführung belasten das Klima und den Geldbeutel der Bewohner über ein bis zwei Generationen.“

Und natürlich darf das alt bekannte Verdummungs-Märchen nicht fehlen: „Keine höhere Brandgefahr“.

Link zu co2online

Immerhin: neue Töne. Die durchschnittliche Energieeinsparung bei Fassaden liegt nur noch bei 20% Und dabi waren wir drauf und dran, uns der 100%-Marke zu nähern und diese Schallmauer zu durchbrechen. Und nun diese neue Bescheidenheit.

“Die Dämmstoffindustrie, allen voran der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme, wirbt mit hohen Heizkosteneinsparungen. … Die realen Einsparungen liegen jedoch häufig unter diesen Spitzenwerten. Das sagt auch der Geschäftsführer des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme, Wolfgang Setztler, im Interview mit Dieter Könnes. “Wir müssen uns dieser Kritik stellen und wir müssen auch aufhören mit Übertreibung von Einsparquoten.” Es gibt auch immer wieder Fälle in denen kaum Energie eingespart wird. Für die Verbraucher stellt dies häufig eine Enttäuschung angesichts der hohen Investitionskosten dar.”

hier [Hoppla, wird die deutsche Dämm-Olympiade beendet? Neu sind die Zahlen jedenfalls nicht.]

Zurück zum Energieausweis. Superneu, supertoll. Was uns gefehlt hat, sind die Effizienzklassen mit Buchstaben. Wobei, so richtig neu sind die nun auch wieder nicht. Den Quark hatten wir in 2006 schon mal. Der folgende Bildausschnitt ist aus einem der ersten in Dummerland ausgestellten Energieausweise. Man sehe und staune: Energieeffizienzklassen von A abwärts, also mit Buchstaben. Vorwärts, Ihr Energiesparer, alles bleibt anders.

Der "neue" Energieausweis

Der „neue“ Energieausweis (EnEV 2014)

Ein "alter" Energieausweis aus 2006

Ein „alter“ Energieausweis aus 2006 (Ausschnitt)

E0604 Energieausweis MFH Spremberg

  1. 29.06.2014 um 15:47

    Eine Wohnung ist kein Kühlschrank – Makler kritisieren EnEV-Novelle 2014
    Effizienzklassen machen Energieausweis verständlicher – finden 60 Prozent der deutschen Makler / 73 Prozent kritisieren aber zu starke Vereinfachung, das zeigt der neue Marktmonitor Immobilien 2014 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale / Einen Blick auf alte Nebenkostenabrechnungen anstatt auf den Energiepass halten 71 Prozent für sinnvoller
    Nürnberg, 24. April 2014. Am 1. Mai tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Kernstück ist der verschärfte Energieausweis. Er muss künftig bei jeder Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und neben Angaben zu Baujahr und Heizungsart auch Energieeffizienzklassen enthalten. Wirklich aussagekräftig ist aber auch der neue Energieausweis nicht, urteilen 61 Prozent der deutschen Immobilienmakler. Das zeigt der neue Marktmonitor Immobilien 2014, eine repräsentative Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen.

    Effizienzklassen für Gebäude ungeeignet
    In der bisherigen Variante des Energieausweises ist der Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ein abstrakter Wert, mit dem Otto-Normalverbraucher oft nur wenig anfangen können. Energieeffizienzklassen von A+ bis H sollen nun für mehr Klarheit sorgen. Immobilienprofis schätzen diese Neuerung grundsätzlich positiv ein: Etwa 60 Prozent denken, dass die neuen Effizienzklassen den Energieausweis verständlicher machen. Allerdings geben noch mehr Makler zu bedenken, dass der Energieverbrauch in Wohnräumen von wesentlich mehr Faktoren abhängt, als der eines Kühlschranks. So halten es 73 Prozent für problematisch, die Klassen auf Wohnungen zu übertragen.

    Alte Abrechnungen aussagekräftiger als Energieausweis
    Die deutschen Immobilienprofis stehen jedoch nicht nur den neuen Effizienzklassen kritisch gegenüber – auch den Ausweis an sich halten 61 Prozent kaum für geeignet, um den Energieverbrauch eines Gebäudes sinnvoll abzubilden. So hält die Mehrheit der Skeptiker einen Blick auf die Nebenkostenabrechnung der vorherigen Bewohner für aussagekräftiger als den Energieausweis (71 Prozent). Alte Nebenkostenabrechnungen hängen allerdings stark vom Nutzungsverhalten jedes Einzelnen ab. Zudem muss der Vorgänger einverstanden sein, dass Dritte seine Verbrauchszahlen zu Gesicht bekommen. Anders steht es um den Energieausweis. Ihn müssen Eigentümer ab 1. Mai bei jeder Besichtigung verpflichtend vorlegen.

    Wesentliche Neuerungen der EnEV 2014 im Überblick
    • Verschärfte Austauschpflicht für Heizungen und Heizkessel
    • Behörden kontrollieren die Einhaltung der bestehenden Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
    • Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bereits bei der Besichtigung
    • Bußgelder bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro
    • Pflicht zur Veröffentlichung der Angaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen

    Immowelt.de
    24.04.2014

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  2. 16.05.2014 um 14:04

    Es gibt übrigens 2 verschiedene Ausweisarten. https://www.renewa.de/dienstleistungen/energieausweis erklärt es ziemlich gut!

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  3. 16.05.2014 um 13:23

    Klasse Artikel und fachlich korrekt. Super, dass das Thema hier auch Beachtung findet!

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  1. 21.10.2015 um 06:02
  2. 06.10.2015 um 06:02
  3. 14.01.2015 um 06:02
  4. 05.06.2014 um 19:43

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