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EnEV 2012/13/14: Steigende Anforderungen = steigende Kosten

Energieeinsparverordnung 2012:
Steigende Anforderungen bedeuten steigende Kosten für Mieter und Vermieter

Energetische Anforderungen an den Wohnungsbestand sollen nicht verschärft werden
Vorgaben für neue Gebäude steigen ab 2014 um 12,5 Prozent, ab 2016 dann nochmals um 12,5 Prozent

Berlin – Laut Aussage des Bundesbauministeriums haben sich Bau-, Wirtschafts- und Umweltministerium auf eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geeinigt. Dabei sollen sich die Ministerien darauf verständigt haben, die energetischen Anforderungen für den Gebäudebestand zu belassen, im Neubaubereich hingegen eine weitere Verschärfung vorzunehmen. „Ein Aufatmen kann diese Entscheidung wahrlich nur für den Gebäudebestand sein. Denn auch im Neubau muss ein sozialverträglicher Kurs gefahren werden“, kommentierte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des BFW, die Entwicklung. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist seit Jahren auf dem Gebiet der energetischen Sanierung hoch engagiert. Umso wichtiger sei es, dass auch künftig das Wirtschaftlichkeitsgebot für die Unternehmen eingehalten und keine Verschärfungen der Vorschriften vorgenommen würden.

Die Regelungen zum energieeffizienten Bauen neuer Wohngebäude und dem Sanieren von Bestandsbauten werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung festgesetzt. Die Bundesregierung sieht vor, hier eine Erhöhung der Energieeinsparung um 12,5 Prozent im Neubaubereich in den Jahren 2014 und 2016 vorzunehmen. Diese Verschärfung führt aber zu nicht absehbaren Folgen für die derzeit stabile Wohnungswirtschaft sowie deren Investitionsbereitschaft. Die Herausforderungen der Energie- und Klimawende sind unabdingbare Faktoren, müssen aber im moderaten Verhältnis zur immobilienwirtschaftlichen Realität für Vermieter stehen und im sozialverträglichen Maße für Mieter umgesetzt werden. Die BSI bewertet die geplante Verschärfung der energetischen Vorgaben für Neubauten daher sehr kritisch. „Gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Immobilienbranche ein stabilisierender Faktor in Deutschland. Höhere Neubauanforderungen bedeuten aber für alle Beteiligten immense Kostensteigerungen. Außerdem ist davon auszugehen, dass besonders in den Ballungsgebieten zu wenig in den unteren Preissegmenten gebaut werden wird“, verdeutlicht Walter Rasch.

Noch immer besteht in Deutschland ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, der nur über den Neubau gedeckt werden kann. Durch die Verschärfung sieht die BSI dieses Ziel gefährdet.

GdW *
Mittwoch, 19. September 2012

* GdW = Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V

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Nicht ganz neu, aber man kann es nicht oft genug wiederholen:
EnEV 2012 = höhere Baukosten + höhere Mieten

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Stellungnahme
der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI)
zur Öffentlichen Anhörung „Energieeffizienz“
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 05.03.2012

Zusammenfassung

Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen benötigen für die wirtschaftliche  und sozialverträgliche energetische Modernisierung des Gebäudebestandes maximale Unterstützung, jedoch keine Quoten- oder Technologievorgaben. Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen müssen für die Mieter des modernisierten Gebäudes wirtschaftlich verträglich sein und dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwächere Haushalte in unsanierten Bestand umziehen müssen. Umweltanliegen dürfen nicht zu Lasten des Sozialen adressiert werden.

Die im Antrag „Die europäische Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll ausgestalten“ der SPD- Bundestagsfraktion vorgeschlagene zusätzliche Aufnahme privater und gewerblicher Wohnungsgesellschaften in die Sanierungsquote des Vorschlages der EU-Richtlinie über Energieeffizienz ist gerade vor diesem Hintergrund unbegreiflich.

Vorgaben für eine Renovierungsrate sind für Wohngebäude nicht angemessen. Kommunale Wohnungsunternehmen, die unter „bodies governed by public law“ fallen, können die Kosten der energetischen Sanierung oft nicht über Mieterhöhungen refinanzieren, und sie würden Mieter mit geringem Einkommen überfordern. Die Richtlinie muss eindeutig so formuliert werden, dass sich die Sanierungspflicht nur auf juristische Personen des öffentlichen Rechts beschränkt und für diese nur die Modernisierung von Nicht-Wohngebäuden erfasst wird.

Als besonders wichtig schätzen wir eine Verstetigung der Förderung ein. Es muss gelingen, diese über mehrere Jahre verlässlich und damit planbar zu gestalten. Die Kürzungen der bereits als nicht ausreichend eingeschätzten KfW-Mittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren, die Kürzung bei der energetischen Stadtsanierung, bevor das Programm richtig anlaufen konnte, die fehlende steuerliche Förderung für Energieeffizienz und die gekürzten Städtebaumittel sind das falsche Signal.

Download bei der BSI

  1. RAMSES
    12.02.2013 um 18:22

    Erscheinungsdatum 06.02.2013
    Laufende Nr. 014/2013

    Bundeskabinett beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung
    Die Bundesregierung hat heute in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
    Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
    Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer:
    „Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß – mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen – für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang.“
    Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler:
    „Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energi eeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen.“
    Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die Novellierung der EnEV und des EnEG. Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieeffizienz als Entscheidungskriterium zu nutzen und verbessert ihre Position als Nachfrager.

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  2. Angela M.
    08.02.2013 um 18:04

    Strengere Energievorschriften für Hausbauer

    Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen.

    Ab 2014 sollen strengere Energievorschriften gelten

    Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
    Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.
    Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
    Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
    Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
    Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.
    Inkrafttreten erst 2014
    Anlass für die Novellierung ist die neu gefasste EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Außerdem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.
    Vor der EnEV muss die Bundesregierung allerdings das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.
    Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
    Die Energiesparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Außerdem gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.

    Die Bunte Regierung
    Mittwoch, 6. Februar 2013
    BAUEN UND WOHNEN

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  3. CG
    13.10.2012 um 14:45

    „Neue Gerüchte zur nächsten Energieeinsparverordnung
    Auch wenn der Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) weiter auf sich warten lässt, sind doch Fortschritte zu verzeichnen. Bei einer Mitte September erzielten Einigung zwischen den beteiligten Ministerien wurde beschlossen, die primärenergetischen Anforderungen mit der nächsten Novellierung um 12,5 % zu verschärfen. Eine weitere Verschärfung um erneut 12,5 % soll in einem zweiten Schritt etwa zwei Jahre später folgen.
    Aufgrund des rasanten Zuwachses der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird derzeit überlegt, den Primärenergiefaktor für Strom in der EnEV – abweichend von den Faktoren in der aktuellen Normung – zunächst auf 2,0 und im zweiten Schritt auf 1,8 zu reduzieren. Dies würde bedeuten, dass die o. g. primärenergetischen Verschärfungen für strombasierte Heizsysteme nicht greifen.
    Aufgrund des zu erforderlichen Verfahrensablaufs nach der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs ist mit einem Inkrafttreten der nächsten EnEV nicht vor Herbst 2013 zu rechnen.“

    Newsletter aus dem Öko-Zentrum NRW
    Ausgabe 05/12 vom 12.10.2012

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  1. 07.04.2015 um 06:01
  2. 31.08.2014 um 19:11
  3. 27.02.2013 um 20:14
  4. 22.02.2013 um 17:35

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