EnEV 2012 Entwurf

„Am Referentenentwurf für die EnEV 2012 wird derzeit gearbeitet. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Anforderungen um etwa 30 % ist vom Tisch. Der Entwurf wird voraussichtlich im Januar 2012 veröffentlicht. Das berichtete Ministerialrat Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium, bei einer Veranstaltung am 22. Oktober 2011 in Stuttgart. Eine Novellierung der EnEV ist erforderlich, um die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umzusetzen. Dabei soll eine moderate Verschärfung für Neubauten und den Bestand aufgenommen werden, jedoch unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit für Mieter und Eigentümer. Wie hoch sie ausfallen wird, hänge von einem noch in Arbeit befindlichen Gutachten ab. Im Jargon der Bundesregierung wird sie trotzdem schon als „ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards“ bezeichnet.“

meldet der Gebäude Energie Berater im NL 2011-24

und: „Für jeden Euro, der 2010 in die Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens geflossen ist, haben die öffentlichen Haushalte zwischen 4 und 5 Euro eingenommen. Diese Zahlen hat das Forschungszentrum Jülich in einem jetzt veröffentlichten Gutachten berechnet. “

März 2012: wie der Zirkus weitergeht

  1. 27.04.2012 um 08:25

    Gehört zum Thema:

    EnEV 2012 = EnEV 2013 = EnEV 2014?

    EnEV 2012 = EnEV 2013 = EnEV 2014?

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  2. 02.02.2012 um 07:59

    Energie-Einsparverordnung: Novellierung mit Augenmaß erforderlich

    Mehr Flexibilität bei Bestandsgebäuden und keine weitere Verschärfung im Neubau fordern ZDB und HDB in einer gemeinsamen Pressemeldung.
    „Wir unterstützen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Leider hat aber die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ihre Ziele verfehlt. Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau. Bei der jetzt anstehenden Novellierung müssen die starren Anforderungen der EnEV 2009 deutlich flexibler werden, um die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erforderliche Sanierungsquote von drei Prozent bis 2050 zu erreichen.“ Dies erklärten Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), und Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin.
    Die EnEV berücksichtige nicht spezifischen Belange des einzelnen Bauwerks und stelle damit die Wirtschaftlichkeit und somit auch die Nachhaltigkeit vieler Maßnahmen im Gebäudebestand in Frage, kritisierten Loewenstein und Bauer. Die geforderten großen Dämmstoffdicken zögen aufwendige bauliche Details nach sich und führten zu Einbußen an gestalterischer Qualität. Die Anforderungen der EnEV 2009 an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes könnten zudem nur durch Kombination zusätzlicher Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Installation aufwendiger haustechnischer Anlagen erfüllt werden.

    Loewenstein weiter: „Vor dem Hintergrund des erzwungenen Umfangs der Maßnahmen verzichten viele Eigentümer bewohnter Gebäude gänzlich auf eine energetische Modernisierung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nach EnEV zwar möglich, jedoch sind hierbei noch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner Bauteile als bei einer Gesamtmaßnahme einzuhalten.“

    Bauer ergänzend: „Für eine Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung und damit einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wäre eine nochmalige Anhebung der Anforderungen mit Sicherheit der falsche Weg. Vielmehr ist eine Flexibilisierung der Anforderungen an Bestandsgebäude notwendig, die auch eine schrittweise energetische Modernisierung erlaubt. Dem Klimaschutz ist nicht gedient, wenn die EnEV-Anforderungen weiterhin eine unzureichende Modernisierungsquote von unter einem Prozent bewirken, so dass im Jahr 2050 erst ein Drittel des Gebäudebestandes energetisch modernisiert sein würde.“

    Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordern zudem als notwendigen Impuls für die energetische Gebäudemodernisierung eine steuerliche Abschreibung analog der Denkmal-AfA, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern. Die Anforderungen an neue Gebäude bedürfen nach Auffassung der beiden Verbände hingegen keiner Korrektur. Hier müsse es weiterhin der Entscheidung des Bauherren und seiner Fachplaner vorbehalten bleiben, ob durch eine noch höhere Energieeffizienz eine insgesamt größere Nachhaltigkeit des Gebäudes erreicht werden könne. Da die Lebenszyklen haustechnischer Anlagen wesentlich kürzer als der Lebenszyklus der Gebäudehülle seien, sollte eine Novelle der EnEV 2009 den Nachweis bei der Gebäudeenergieeffizienz dahingehend modifizieren, dass die Energieeffizienz der Gebäudehülle unabhängig von der jeweiligen Haustechnik betrachtet werde.

    ZDB, 30.01.2012

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  1. 22.02.2013 um 17:35
  2. 16.05.2012 um 16:54
  3. 01.03.2012 um 20:48
  4. 26.01.2012 um 08:56

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